Wiedergutmachung.
Eine kleine Wiedergutmachung. Wir wollen auch Verständnis
wecken, für die nicht immer leichte Tätigkeit als Kommunalpolitiker.
Deshalb
ein Beispiel dafür, was man sich als Stadtrat so anhören muss.
Original-Stellungnahme
– egal zu was, sie werden gleich verstehen, was ich meine.
Ausnahmen
von der Orientierungspflicht können zugelassen werden, wenn alle orientierungspflichtigen Räume die
oben genannte Orientierung aufweisen und wenn gleichzeitig eine Unterbringung
von Fensteröffnungen für weitere orientierungspflichtige Räume an allen hierfür
zulässigen Gebäudeseiten unter der Voraussetzung von funktional befriedigenden
Raumzuschnitten unmöglich ist und wenn die betreffenden Räume ersatzweise mit
ausreichend dimensionierten, schallgedämpften raumlufttechnischen Anlagen – zum
Beispiel mechanisch unterstützte Fensterrahmenlüftungen, Einzellüfter,
ausgestattet werden.
Alles
klar?